Ausschlüsse

Die PKG Pensionskasse erwartet von sämtlichen beauftragten Vermögensverwaltern, dass sie eine Ausschlussliste für Unternehmen anwenden, die durch ihre Geschäftstätigkeit gegen internationale und durch die Schweiz ratifizierte Konventionen oder Verträge verstossen. Ein Beispiel für eine solche Ausschlussliste ist die Liste, die der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR) zum Ausschluss empfiehlt (insbesondere Nuklearwaffen, biologische und chemische Waffen, Streumunition und Anti-Personenminen).

Weitergreifende Ausschlüsse (z.B. kontroverse Geschäftsfelder, Klimarisiken etc.) können zudem implementiert werden.