Einkäufe

Mit Einkäufen Steuern sparen.

Einkäufe in die Pensionskasse haben einen doppelten Wert: Sie sparen Steuern und verbessern die persönliche Vorsorge. Wir fördern und schützen diese Investitionen ins Alter. Im Todesfall werden die Einkäufe zusätzlich zur Ehegatten- oder Lebenspartnerrente ausbezahlt. Dies gilt auch für Einkäufe, die in eine andere Pensionskasse erfolgten, sofern diese belegt werden können. Nach Einkäufen dürfen die Leistungen innerhalb einer Frist von drei Jahren nicht als Kapital, sondern nur in Rentenform ausbezahlt werden. Wer Einkäufe in die Pensionskasse vornimmt und innerhalb dieser Frist für den verbleibenden Teil einen Kapitalbezug wünscht (Pensionierung, Barauszahlung, WEF-Vorbezug etc.)profitiert - die Steuerabzüge der letzten drei Jahre werden nachträglich aufgerechnet.

Auf Ihrem Vorsorgeausweis ist ersichtlich, welche maximale Summe Sie freiwillig einzahlen können. Sie können diesen Betrag auch jederzeit online einsehen.

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Es braucht Hilfe, sich im Labyrinth des Vorsorgewesens zurechtzufinden. Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.

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