Pensionierung

Die Pensionierung langfristig planen. Das Gesetz ermöglicht viel Spielraum.

Spätestens zum Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters 65/64 (Mann/Frau) sollten die Versicherten wissen, wie sie ihr angespartes Vorsorgekapital verwenden können. Kapital oder Rente? Teilkapital oder Teilrente? Will man sich vollständig oder teilweise vorzeitig pensionieren lassen? Oder steht gar eine aufgeschobene Pensionierung im Raum? Bei diesen Fragen spielen neben der Risikobereitschaft die Familienverhältnisse, die Vermögensstruktur oder steuerliche Überlegungen eine wesentliche Rolle. Wir informieren unsere Versicherten rund sechs Monate vor der ordentlichen Pensionierung über die Möglichkeiten. Der Entscheid, welche Form in Frage kommt, muss uns rechtzeitig mitgeteilt werden.

Planen Sie Ihre Pensionierung also frühzeitig. Wir beraten und begleiten Sie gerne.

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Es braucht Hilfe, sich im Labyrinth des Vorsorgewesens zurechtzufinden. Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.

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