Stimmrechte

Die PKG Pensionskasse nimmt an sämtlichen Generalversammlungen von börsenkotierten Schweizer Unternehmen ihre Stimm- und Wahlrechte («Aktionärsrechte») unter Berücksichtigung der Prinzipien der nachhaltigen Vermögensanlage wahr, sofern in Einzeltitel investiert wird. Dabei kann sie sich an den Empfehlungen eines Stimmrechtsberaters orientieren.

Wird in Kollektivanlagen investiert, achtet die PKG Pensionskasse darauf, dass die jeweilige Fondsleitung die Wahrnehmung der Stimmrechte in sinnvollem Mass übernimmt.

Stimmrechtsabgaben