Kein Teuerungsausgleich bei den Renten im laufenden Jahr

Dienstag, 07. Febr. 2023

Der Stiftungsrat der PKG Pensionskasse sieht für das laufende Jahr von einer Anpassung der Hinterlassenen-, Invaliden- und Altersrenten an die Inflation ab. Der Entscheid spiegelt das Abwägen der Ansprüche von aktiv Versicherten und Rentnern sowie die Notwendigkeit, den Deckungsgrad im Interesse aller Versicherten wieder zu stärken. Für 2023 und 2024 wird von einem Rückgang der Teuerung ausgegangen.

Bei Pensionskassen entscheidet gemäss Artikel 36 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) der Stiftungsrat über die Anpassung der Renten an die Teuerung. Obschon Renten grundsätzlich nicht real (inflationsbereinigt), sondern nominell geschuldet sind, ist die PKG Pensionskasse bestrebt, ihren Versicherten den teuerungsbedingten Kaufkraftverlust der Renten auszugleichen. Bei seinem Entscheid darf der Stiftungsrat aber das Gebot der Gleichbehandlung von aktiv Versicherten und Rentenberechtigten nicht verletzen. Diesbezüglich darf nicht vergessen werden, dass der bestehende Umwandlungssatz trotz leicht gestiegener Zinsen nach wie vor zu hoch ist. In den Altersrenten ist eine Verzinsung eingerechnet, die höher ist als die Verzinsung der Altersguthaben von aktiv Versicherten. Die Auszahlung der garantierten Renten bedingt daher nach wie vor eine Umverteilung vom Vermögen der aktiv Versicherten hin zu den Bezügern einer Altersrente. Durch einen Inflationsausgleich wäre diese Tendenz verschärft worden.

Der Stiftungsrat ist zudem verpflichtet, bei seinem Entscheid die finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung zu berücksichtigen. Das gestiegene Zinsniveau erlaubt es zwar wieder, auch bei Obligationen eine höhere Rendite zu erwirtschaften. Zudem verringert sich dadurch der Wert künftiger Verpflichtungen. Bereits erworbene Obligationen haben durch den Zinsanstieg aber an Wert verloren. Dieser führte zudem zu markanten Korrekturen an den Börsen, worunter die Performance der Aktienengagements litt. Da der Deckungsgrad der PKG Pensionskasse mit rund 106 Prozent per Ende 2022 unter dem Sollwert von 116 Prozent zu liegen kommen dürfte hat der Stiftungsrat zum Schutz der finanziellen Risikofähigkeit auf eine Anpassung der Renten an die Preisentwicklung verzichtet.

Wir sind sicher, dass dieser Entscheid dazu beiträgt, einen Teuerungsausgleich in Zukunft wieder zu ermöglichen. Für 2023 und 2024 gehen wir von rückläufigen Inflationsraten aus. Gemäss Prognose des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) werden die Konsumentenpreise in der Schweiz im laufenden Jahr um 2,2 Prozent zum Vorjahr steigen, 2024 dürfte die Rate noch 1,5 Prozent betragen.