
Versicherte der PKG Pensionskasse können bis drei Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter zur Finanzierung von Wohneigentum für den Eigenbedarf einen Vorbezug ihres Altersguthabens verlangen oder den Anspruch auf Vorsorgeleistungen verpfänden. Die PKG Pensionskasse gibt gerne Auskunft über die Details zur Wohneigentumsförderung.
Unsere Berater und Experten helfen Ihnen, eine auf Sie zugeschnittene Lösung zu finden.