
Vorsorgeeinrichtungen sind Träger bedeutender Vermögenswerte. Die treuhänderische Arbeit von Pensionskassen-Verantwortlichen muss deshalb hohen ethischen Massstäben genügen. Der ASIP (Schweizerischer Pensionskassenverband) hat deshalb zu dieser Thematik eine Charta und Fachrichtlinien erlassen. Dieser Charta ist auch die PKG Pensionskasse unterstellt. Die Kernanforderungen an die Verantwortlichen der Pensionskassen sind die Wahrung der Interessen von Versicherten und Rentenberechtigten, Verzicht auf die Erzielung materieller Vorteile sowie die Offenlegung allfälliger Interessenbindungen.
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